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Ausländische Staatsbürger können das Recht erhalten, nachdem Sie im ersten Stadium eine provisorische Aufenthaltsgenehmigung, danach eine permanente Aufenthaltsgenehmigung, eine Einbürgerung beim Außenministerium zu beantragen, welche durch die Einwanderungsbehörde beglaubigt werden kann.

Eine Dominikanische Einbürgerung beantragen.

Die dominikanische Konstitution gibt die unterschiedlichen Möglichkeiten eine Einbürgerung zu erreichen vor:

a.- Durch Geburt (alle in der Dominikanischen Geborenen haben das Recht auf Dominikanische Staatsbürgerschaft)

b.- Durch Ursprung (alle diejenigen mit dominikanischen Vater oder Mutter können sich für die dominikanische Staatsbürgerschaft entscheiden)

c.- Durch Gesetzgebung (diejenigen die die dominikanische Republik aufgrund von Beschaffenheit, Investitionen oder der vorhergehenden Gesetze es zum Geschenk macht)

d.- Durch Einbürgerung (diejenigen die die dominikanische Nationalität in Übereinstimmung mit den Gesetzen erreicht)

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Es können ausländische Staatsbürger eingebürgert werden die;

(a) nach dem Zugeständnis an einer Adresse schon sechs (6) Monate leben

(b)  die mindestens einen ununterbrochenen Wohnsitz von zwei (2) Jahren rechtfertigen;

(c) die mindestens sechs (6) Monate des ununterbrochenen Wohnsitzes rechtfertigen und wenn sie eine beibehaltene Firma gegründet haben oder, wenn sie Eigentümer einer Immobilie im Land sind;

(d) die sechs (6) Monate im Land gelebt haben und eine Ehe mit einem Staatsbürger eingegangen haben

(e) die eine Erlaubnis des Präsidenten bekommen haben um ein Stück Land zu kultivieren

 

(f) dem Militär des Landes gedient haben

(g) dem Landwirtschaftsanbau im Land unterstützt haben

(h) die eine Erlaubnis des Präsidenten bekommen, aufgrund eines bestimmten Dienstes für die Dominikanische Republik

Es ist wichtig, das unter dem Gesetz der Einbürgerung, die Unterbrechungen des Wohnsitzes durch Reisen in das Ausland von nicht mehr als ein Jahr Dauer, mit Absicht der Rückkehr, als Wohnsitz im Land gerechnet wird. Auch ein Auslandsaufenthalt von nicht mehr als einem Jahr in einer Funktion für die dominikanische Regierung weiterhin als Wohnsitz im Land gerechnet.

 

 Einbürgerungsverfahren

Das Verfahren um einen Antrag auf Einbürgerung in die Dominikanische Republik zu beantragen, beginnt mit einem Brief an den Präsidenten der Republik über den Staatssekretär der Inneren Sicherheit, mit Argumenten für den Grund der Anfrage. Diesem Brief müssen folgende Dokumente angehangen werden

a) Bescheinigung ohne Gesetzesverletzungen des Herkunftslands

b) Geburtsurkunde, übersetzt von einem Gerichtsinterpreten für den Fall das diese nicht im original in Spanisch ist und legalisiert vom dominikanischen Konsul des Herkunftslands

c) Falls der Antragsteller eine Nationalität anders als sein Herkunftsland besitzt, muss er dies in einer Zusammenfassung erläutern

d) Steuerzahlungsbeleg

e) Fünf (5) Fotos 2 x 2 des Antragstellers

f) Ein anderes Dokument des Antragstellers um den Antrag zu stellen, wie

(i) Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung, welche den ununterbrochenen Aufenthalt im Land demonstriert

(ii) Zwei durch die Einwanderungsbehörde der Dominikanischen Republik beglaubigte Schreiben, das der Antragssteller im Land eine Aufenthaltsgenehmigung hat, und das seine Akte den erforderlichen Garantieschein eines Bürgen aufweist, wie es das Gesetz verlangt

(iii) Ein zusätzlich, von einem Notar unterzeichneter Garantieschein eines Bürgen, der sich der Verantwortlichkeit im moralischen sowie finanziellem dem Antragsteller unterzieht

(iv) Falls der Antragsteller die Einbürgerung aufgrund des Erwerbs einer Immobilie beantragt, muss eine Kopie des Titels als Eigentumsnachweis beigefügt werden

Die Bewilligung einer dominikanischen Einbürgerung ist einzig und allein Entscheidung des Präsidenten der Dominikanischen Republik. Auch der Präsident kann jederzeit die Einbürgerung einer Person widerrufen, die (i) innerhalb des ersten Jahres der Einbürgerung seine Adresse in ein anderes Land wechselt oder (ii) das Land verlassen hat und für 10 Jahre nicht zurückkehrt. Der Interessierte muss später die öffentliche Rechte der Verordnung zahlen, in der der Präsident ihm die Staatsbürgerschaft bewilligt.

Wenn diese Verordnung im Amtsblatt veröffentlich wird, muss der interessierte einen Eid auf Treue an die Republik schwören. Der Zivilangestellte oder Funktionär der den Eid schwört, händigt ihm eine Kopie des Zertifikats aus, welchem ein versiegeltes Foto der Einbürgerschaft beigefügt ist. Dieser Eid muss in einer öffentlichen Zeitung publiziert werden, die abhängig von der Zahlung der Veröffentlichungsrechte ist, wie es die Verordnung erwünscht.

Ein legal zu betrachtender Aspekt ist, dass die konstitutionelle Reform von 1994, der Grundregel der doppelten Nationalität gewidmet ist.

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